Massgebende Kriterien bei der Beurteilung der Rückfallprognose sind nach der Praxis des Bundesgerichtes insbesondere die Häufigkeit und Intensität der fraglichen Delikte sowie die fraglichen Vorstrafen. Bei der Bewertung sind allfällige Aggravationstendenzen wie eine zunehmende Eskalation resp. Gewaltintensität oder eine raschere Kadenz der Taten zu berücksichtigen. Zu würdigen sind des Weiteren die persönlichen Verhältnisse der beschuldig-