vgl. auch das Ausreisegespräch des Beschwerdeführers mit dem Migrationsdienst vom 16. Dezember 2021, S. 1 f., wonach er angab, einen gefälschten britischen Pass sowie eine deutsche Aufenthaltsbewilligung bestellt zu haben und er die Schweiz verlassen wolle, sowie seine Antwort auf die Frage, was denn passieren müsste, dass er die Schweiz verlasse: «Ich werde mir wieder Papiere bestellen und dann versuchen die Schweiz zu verlassen»). Der Beschwerdeführer verfügt offensichtlich über die nötigen Quellen bzw. Kanäle und Mittel, um sich für eine erfolgreiche Flucht ins Ausland oder für ein dauerhaftes Un-