Es liegt offensichtlich eine angespannte finanzielle Lage vor. In der Schweiz hat er zudem weder (anerkannte) Angehörige noch ein soziales Netz. Sein Freundeskreis hat zwar offenbar früher aus vielen Personen bestanden. Jetzt hat er indes nur noch ca. 2-3 Freunde, wobei unklar ist, ob sich diese in der Schweiz oder im Ausland befinden (vgl. S. 3 des Protokolls der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers vom 9. April 2024).