Sein Freundeskreis habe früher aus vielen Leuten bestanden, jetzt noch aus zwei, drei Personen. Als Asylbewerber wohnt er im H.________ (Zentrum) in I.________ (Örtlichkeit). Zwar erklärt der Beschuldigte, zurzeit die Vaterschaft zu einem Kind in der Schweiz regeln zu wollen. Ob seine Vaterschaft jedoch gegeben ist, ist noch offen. Der Beschuldigte ist mehrfach vorbestraft, darunter auch wegen einfacher Körperverletzung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden oder Beamte. Zudem sind gegen ihn laut Strafregisterauszug zwei Strafverfahren hängig, d.h. wegen Diebstahls und Raubes (BM 21 50437) sowie wegen einfacher Körperverletzung (BJS 22 14585).