Aus der oberinstanzlichen Stellungnahme der Staatsanwaltschaft geht hervor, dass das vorliegende Strafverfahren BM 24 15780 mit Verfügung vom 11. April 2024 intern zur Vereinigung mit dem bereits hängigen Verfahren BM 21 50437 wegen Raubes, evtl. Diebstahls, Freiheitsberaubung, einfacher Körperverletzung (teilweise mit gefährlichem Gegenstand), evtl. versuchter schwerer Körperverletzung, Drohung, Fälschung von Ausweisen, Hehlerei, Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG; SR 142.20), Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (BetmG; SR 812.121) und Widerhandlungen gegen