Auch von einem «Auf-Distanz-Halten» kann zurzeit keine Rede sein. Aus den Aufnahmen der Überwachungskamera geht vielmehr hervor, dass es der Beschwerdeführer war, welcher mit dem Messer auf das Opfer zuging, woraufhin dieses zurückwich, und diesem mit Stichbewegungen mit dem Messer nachrückte. Die Distanz, welche das Opfer zum Beschwerdeführer schaffte, hat dieser mithin immer wieder selbst verkürzt. Das Opfer nahm gemäss den vorliegenden Aufnahmen der Überwachungskamera im Übrigen erst nach den Messerangriffen einen metallenen Gegenstand vom Boden in die Hand. Anders als der Beschwerdeführer, hatte es nicht von Anfang an einen Gegenstand mitgeführt.