aus dem Fahrzeug aussteigt, die beiden aufeinander zugehen und D.________ den Beschuldigten schlägt, dieser aber sogleich das Messer zückt und mit heftigster Gewalt und entgegen seiner Aussagen aktiv gegen D.________ mit einem Messer einschlägt, wobei es dem Glück zu verdanken ist, dass dieser nicht getroffen wurde. Erst im Verlauf des Geschehens nimmt D.________ den Gegenstand vom Boden auf. Gestützt auf diese Aufnahmen der Überwachungskamera sowie die Aussagen des Beschwerdeführers und des Opfers ist ein dringender Tatverdacht wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu bejahen.