Während die Aussagen des Beschwerdeführers sowie des Opfers bezüglich der detaillierten Abfolge der Auseinandersetzung divergieren, lässt sich der genaue Ablauf der tätlichen Auseinandersetzung mittels der Aufnahmen einer Überwachungskamera klar erkennen. Der Inhalt der Aufnahmen wurde von der Staatsanwaltschaft im Haftanordnungsantrag vom 10. April 2024 (S. 4) korrekt wie folgt zusammengefasst: Bei Sicht der zwei Videos der Überwachungskamera der Coop Tankstelle ist klar ersichtlich, wie D.________ aus dem Fahrzeug aussteigt, die beiden aufeinander zugehen und D.______