Dieser ergibt sich massgeblich aus den den Akten beiliegenden Aufnahmen einer Überwachungskamera der Coop- Tankstelle sowie den Aussagen des Beschwerdeführers selbst und denjenigen des Opfers. Sowohl der Beschwerdeführer als auch das Opfer – gegen welches ein Strafverfahren wegen versuchter einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand zum Nachteil des Beschwerdeführers eröffnet worden ist – geben zu Protokoll, am 9. April 2024 aneinandergeraten zu sein und miteinander gekämpft zu haben. Der Beschwerdeführer ist geständig, ein Messer gegen das Opfer eingesetzt zu haben (vgl. Z. 145 ff.