Es soll am 9. April 2024 um ca. 16:45 Uhr in Bern an der E.________ (Strasse) zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Beschwerdeführer und dem Opfer gekommen sein, wobei der Beschwerdeführer das Opfer mit einem Messer angegangen und gegen dieses Stichbewegungen ausgeführt haben soll. Der dringende Tatverdacht der versuchten schweren Körperverletzung wird vom Beschwerdeführer nicht in Abrede gestellt. Dieser ergibt sich massgeblich aus den den Akten beiliegenden Aufnahmen einer Überwachungskamera der Coop- Tankstelle sowie den Aussagen des Beschwerdeführers selbst und denjenigen des Opfers.