1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Am 11. April 2024 ordnete das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten und somit bis am 9. Juli 2024 an. Der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, reichte dagegen am 12. April 2024 Beschwerde ein.