Über die Gründe könne er nur spekulieren. Es sei denkbar, dass eine Person aus der Liegenschaft selbst oder der Nachbarschaft aus einem destruktiven Verhalten heraus, einer psychischen Erkrankung oder aufgrund eines üblen Streichs, zuweilen die Postsendungen aus den Briefkästen der Nachbarn entferne. Als Beweise reichte er wie bereits im Verfahren betreffend die Gültigkeit der Einsprache die Bestätigungen zweier Nachbarinnen ein. Weiter beantragt er erneut die Befragung seiner Nachbarn, seines Vermieters und der Postangestellten sowie die Edition von Postunterlagen bei der Poststelle in E._