4. Im Weiteren verlangt der Beschwerdeführer eventualiter die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Wiederherstellung der Einsprachefrist. 4.1 Zunächst ist festzuhalten, dass wie der Beschwerdeführer selbst ausführt, sich die Frage nach der Wiederherstellung erst stellt, wenn die Frist versäumt worden ist. Dies setzt voraus, dass die Zustellung der Sendung rechtsgültig erfolgt ist. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung wird die Frage nach der rechtsgültigen Zustellung nicht vorfrageweise im Verfahren der Wiederherstellung gemäss Art. 94 StPO beurteilt.