3.2 Die Ausführungen der Staatsanwaltschaft sind nicht zu beanstanden. Auch nach Auffassung der Beschwerdekammer nennt der Beschwerdeführer keine Gründe, welche die Nichtigkeit des Strafbefehls vom 24. April 2023 zu begründen vermögen. Es kann weitgehend auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft verwiesen werden. 3.2.1 Fehlerhafte amtliche Verfahrenshandlungen sind in der Regel nicht nichtig, sondern anfechtbar und werden durch Nichtanfechtung rechtsgültig.