2 3. Der Beschwerdeführer bringt zunächst vor, dass prozessuale Verfahrensgrundsätze im (Strafbefehls-) Verfahren in schwerwiegender Weise verletzt worden seien, weshalb die Nichtigkeit des Strafbefehls vom 24. April 2023 festzustellen sei. 3.1 Die Staatsanwaltschaft kommt zum Schluss, dass die vom Beschwerdeführer gerügten Verfahrensmängel keine Nichtigkeit zu begründen vermöchten.