1. Mit Strafbefehl vom 24. April 2023 wurde A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen mehrfachen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern schuldig erklärt und zu einer Freiheitstrafe von 90 Tagen verurteilt. Mit Eingabe vom 8. August 2023 erhob der Beschwerdeführer, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, bei der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) Einsprache gegen den Strafbefehl und stellte eventualiter ein Gesuch um Wiederherstellung der Einsprachefrist.