kreten Fall vertretbar, mit der Ansetzung eines Verhandlungstermins zuzuwarten. Soweit der Beschwerdeführer abschliessend vorbringt, Gerichtspräsident E.________ habe die von ihm angezeigten «Parkier-Delikte» mit den Anhängern und dem Traktor auf dem Grundstück seiner Mutter einfach in die Verjährung laufen lassen (gemeint ist wohl die Strafanzeige vom 15. April 2023 [Deliktszeitraum von ca. September 2020 bis ca. Februar 2021] vgl. insoweit auch Sachverhalt Nr. 2 des Strafbefehls O 22 10917 gegen den Straf- und Zivilkläger vom 2. Juni 2023), liegen hierfür keine Anhaltspunkte vor.