Das Gesuch um Verlängerung der Beweismittelfrist des Straf- und Zivilklägers wurde gutgeheissen und die Beweismittelfrist bis Ende Oktober 2023 verlängert. Es wurde verfügt, dass über die weiteren Anträge nach Ablauf der Beweismittelfrist befunden und anschliessend ein neuer Verhandlungstermin ab 2024 festgelegt wird. Am 31. Oktober 2023 stellte der Straf- und Zivilkläger Beweisanträge. Am 2., 5. und 15. November 2023 tätigte der Beschwerdeführer weitere Eingaben und reichte zusätzliche Unterlagen ein. Der Aktennotiz vom 11. Dezember 2023 lässt sich entnehmen, dass der zuständige Gerichtspräsident E.____