Aus den Akten ergibt sich, dass die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 26. Juni 2023 (Eingang: 30. Juni 2023) die Akten O 22 3645 (Einsprache des Straf- und Zivilklägers gegen den Strafbefehl vom 24. Mai 2022; vgl. auch Beschluss der Beschwerdekammer in Strafsachen BK 22 522 vom 30. Mai 2023) und mit Verfügungen vom 27. Juni 2023 (Eingang: 28. Juni 2023) die Akten O 22 10917 (Einsprache des Straf- und Zivilklägers gegen den Strafbefehl vom 2. Juni 2023) sowie O 22 3648 (Einsprache des Beschwerdeführers gegen den Strafbefehl vom 2. Juni 2023) an das Regionalgericht zur Durchführung des Hauptverfahrens überwiesen hat.