Ein neuer Termin wurde angesichts der Beanspruchung des Unterzeichnenden durch ein Tötungsdelikt vor Weihnachten und der Notwendigkeit eines medizinischen Eingriffs im Januar mit anschliessender sechswöchiger Rekonvaleszenz noch nicht angesetzt. Nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz voraussichtlich am 11.03.2024 und nach Erhalt der Akten nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens wird die weitere Instruktion des Verfahrens erfolgen. Der Vorwurf der Rechtsverzögerung ist somit unbegründet.