In dieser wurde Folgendes festgehalten: Zur Begründung sei ausgeführt, dass das Verfahren am 28.06.2023 eingegangen ist. Am 19.09.2023 erging die Vorladung für die Verhandlung vom 06.12.2023. Unter anderem auf Gesuch des Beschwerdeführers wurde der Termin abgesetzt. Ein neuer Termin wurde angesichts der Beanspruchung des Unterzeichnenden durch ein Tötungsdelikt vor Weihnachten und der Notwendigkeit eines medizinischen Eingriffs im Januar mit anschliessender sechswöchiger Rekonvaleszenz noch nicht angesetzt.