Gerichtspräsident E.________ habe auch die von ihm angezeigten «Parkier-Delikte» mit den Anhängern und dem Traktor auf dem Grundstück seiner Mutter einfach in die Verjährung laufen lassen. 5.2 Das Regionalgericht reichte mit Stellungnahme vom 1. Mai 2024 die bereits im Verfahren BK 24 17 getätigte Stellungnahme vom 29. Februar 2024 bezüglich der Rechtsverweigerungs-/Rechtsverzögerungsbeschwerde des Beschwerdeführers gegen das Regionalgericht vom 17. Februar 2024 ein und verweist darauf. In dieser wurde Folgendes festgehalten: Zur Begründung sei ausgeführt, dass das Verfahren am 28.06.2023 eingegangen ist.