2023, N. 23 zu Art. 101 StPO; BRÜSCHWEILER/GRÜNIG, in: Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 3. Aufl. 2020, N. 11 zu Art. 101 StPO). 4.4 Der Beschwerdeführer hat mit Gesuch vom 17. Februar 2024 bei Staatsanwältin D.________ in allgemeiner Weise beantragt, dass ihm Akteneinsicht in «alle bei der Staatsanwaltschaft Oberland allenfalls vorhandene provisorische Strafbefehle» zu gewähren sei. Er hat nicht spezifiziert, um welche konkreten Verfahren es sich handeln soll. Akteneinsicht kann nur bezüglich eines konkret genannten Strafverfahrens gewährt werden.