292 StGB (im Widerhandlungsfall) zu verpflichten, an der bevorstehenden Hauptverhandlung persönlich teilzunehmen, persönlich ein Plädoyer zu halten und in diesem Plädoyer darzulegen, weswegen sie mich nicht zum Wahrheitsbeweis zulassen will. Sie sei zu verpflichten, in diesem Plädoyer konkrete Fundstellen aus Lehre und Rechtsprechung zu nennen. Ebenso sei sie zu verpflichten, der Urteilseröffnung persönlich beizuwohnen. 5. Das Regionalgericht Oberland sei anzuweisen, unverzüglich zu einer Hauptverhandlung vorzuladen und über weitere Beweisanträge in der Einsprache zu entscheiden.