Am 17. Februar 2024 reichte er eine weitere als «Beschwerde wegen Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung gegen die Staatsanwaltschaft sowie das Regionalgericht Oberland» betitelte Eingabe ein und stellte ergänzend zur Beschwerde vom 6. Januar 2024 folgende Anträge: 4. Staatsanwältin D.________ sei unter Androhung der Ungehorsamsstrafe nach Art. 292 StGB (im Widerhandlungsfall) zu verpflichten, an der bevorstehenden Hauptverhandlung persönlich teilzunehmen, persönlich ein Plädoyer zu halten und in diesem Plädoyer darzulegen, weswegen sie mich nicht zum Wahrheitsbeweis zulassen will.