Der Strafund Zivilkläger, vertreten durch Rechtsanwalt C.________, beantragte mit Stellungnahme vom 1. Mai 2024, auf die Beschwerde sei unter Kosten- und Entschädigungsfolge nicht einzutreten, eventuell sei die Beschwerde abzuweisen. Das integrale Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege sei abzuweisen. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 21. Juni 2024 wurde von der Kostennote von Rechtsanwalt C.________ vom 20. Juni 2024 Kenntnis genommen und gegeben.