Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen, soweit dieses mit Blick auf die Verfahrenskosten beantragt wurde. Der Generalstaatsanwaltschaft wurde Gelegenheit gewährt, zur Beschwerde betreffend Akteneinsicht inkl. Rechtsverweigerungs- /Rechtsverzögerungsbeschwerde Stellung zu nehmen. Dem Straf- und Zivilkläger wurde Gelegenheit gegeben, zur Beschwerde betreffend Akteneinsicht Stellung zu nehmen. Das Regionalgericht erhielt Gelegenheit, Stellung zur Rechtsverweige-