Mit verfahrensleitender Verfügung vom 15. April 2024 wurde gestützt auf die Beschwerde vom 6. April 2024 gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 27. März 2024 und die Rechtsverweigerungs-/Rechtsverzögerungsbeschwerde gegen das Regionalgericht betreffend Verfahren PEN 23 161 unter den Verfahrensnummern BK 24 152+156 ein Beschwerdeverfahren eröffnet. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen, soweit dieses mit Blick auf die Verfahrenskosten beantragt wurde.