Das Regionalgericht sei ausserdem anzuweisen, allfällige Strafbefehle mir rechtzeitig vor der Hauptverhandlung in Kopie zukommen zu lassen, damit ich in der Hauptverhandlung den Entlastungsbeweis erbringen kann und Bemerkungen dazu abgeben kann, weshalb ich zum Beweis zuzulassen bin. 3. Das vorliegende Beschwerdeverfahren sei mit den beiden bisherigen Beschwerdeverfahren zu vereinigen. 4. Unter Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. Auf die Erhebung eines Kostenvorschusses sei zu verzichten.