__ GmbH findet, wonach die BaFin mit Bescheid vom Q.________ (Datum) angeordnet hat, dass diese ihr Einlagengeschäft einstellen und abwickeln muss, weil sie dafür keine Erlaubnis hat. Aus der Meldung ergibt sich weiter, dass der Bescheid der BaFin sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig ist (vgl. R.________ (Verweis auf Fundstelle im Internet); zuletzt besucht am 28. November 2024). Die Beschwerdeführerin macht selber geltend, mit einer N.________ GmbH bzw. mit einer O.