___ angezeigt gewesen. Die Beschuldigte 1 hatte bei dieser Ausgangslage durchaus Grund zur Annahme, dass die Transaktion allenfalls nicht im Interesse ihrer Kundin liegen bzw. diese eventuell betrügerischen Machenschaften zum Opfer gefallen sein könnte. Entgegen der entsprechenden Vorbringen der Beschwerdeführerin hat dies nichts damit zu tun, dass man eine Altersbeschränkung für Investments einführen will, sondern nur damit, dass bei ungewöhnlichen Transaktionen genau hingeschaut wird; dies liegt im öffentlichen Interesse.