11 serungen mit der gebotenen Zurückhaltung getätigt hat. Diese erfolgten im Zusammenhang mit der fraglichen Transaktion und insofern sachbezogen. Weiter hat sich die Beschuldigte 1 – selbst wenn nicht nur gegenüber E.________, sondern auch gegenüber den in den abschliessenden Bemerkungen genannten weiteren Personen ähnliche oder gleiche Warnungen ausgesprochen worden sein sollten – auch beim Adressatenkreis zurückgehalten.