2 E.________, zum damaligen Zeitpunkt zweiundsiebzig Jahre alt und offenbar durch F.________ von der G.________ GmbH mit Sitz in H.________ (Ort) beraten, entschloss sich, mittels sogenannter Inhaberschuldverschreibungen nach österreichischem Recht ein Investment von CHF 50'000.00 zu tätigen. Bei dieser Art von Wertpapier stellen die Investoren den Emittenten für eine bestimmte Laufzeit Geld zur Verfügung, wobei sie zu Gläubigern, nicht aber zu Teilhabern werden. Den genannten Betrag wollte E.________ der C.________ GmbH mit Sitz in I.______