Mit Verfügung vom 15. April 2024 eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren und forderte die Beschwerdeführerin zur Bezahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von CHF 1'000.00 auf, welche fristgerecht geleistet wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte innert verlängerter Frist mit Stellungnahme vom 23. Mai 2024 die Abweisung der Beschwerde, wobei die Verfahrenskosten der Beschwerdeführerin aufzuerlegen seien. Die Beschuldigte 1, privat verteidigt durch Rechtsanwalt B.___