Dagegen erhob die C.________ GmbH (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch Advokat D.________, am 7. April 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1. Es sei die Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, vom 4. März 2024 vollumfänglich aufzuheben. 2. Es sei das Strafverfahren wegen Verleumdung, übler Nachrede und unlauterem Wettbewerb anhandzunehmen. 3. Eventualiter sei die Angelegenheit zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.