1. Mit Verfügung vom 4. März 2024 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren BM 24 8169 gegen die A.________ AG (nachfolgend: Beschuldigte 1) sowie unbekannte Täterschaft bzw. Mitarbeiter wegen übler Nachrede, Verleumdung und unlauteren Wettbewerbs zum Nachteil der C.________ GmbH nicht an die Hand. Dagegen erhob die C.________ GmbH (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch Advokat D.________, am 7. April 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: