So wurde unter anderem das dem Beschwerdeverfahren zugrundeliegende Verfahren wegen Angriffs, angeblich begangen am 28. Oktober 2019 (vgl. Eröffnungsverfügung vom 16. April 2020) an die Hand genommen. Dieses wurde mit Verfügung vom 25. Juni 2021 mitunter auf Raufhandel und einfache Körperverletzung, angeblich begangen am 9. November 2018, ausgedehnt. Am 19. Februar 2024 wurde sodann ein Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer wegen einfacher Körperverletzung zum Nachteil des Ehegatten, Drohung zum Nachteil des Ehegattens, Tätlichkeiten und Beschimpfung eröffnet.