Genannte Verurteilungen machen zum einen deutlich, dass der Beschwerdeführer bereits früher mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, zum anderen zeigen die mehrfachen Verurteilungen wegen Gewaltdelikten, dass der Beschwerdeführer die körperliche Integrität anderer Menschen – als besonders schützenswertes Rechtsgut – nicht zu respektieren scheint. Die Beschwerdekammer verkennt nicht, dass die letzte Verurteilung wegen Raufhandels bereits mehrere Jahre zurückliegt.