Mit Strafbefehl vom 2. Oktober 2017 (eröffnet am 6. Mai 2021) wurde er – wenn auch mit einer Sanktion im unteren Rahmen (teilbedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen) – erneut durch die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl wegen Raufhandels verurteilt. Genannte Verurteilungen machen zum einen deutlich, dass der Beschwerdeführer bereits früher mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, zum anderen zeigen die mehrfachen Verurteilungen wegen Gewaltdelikten, dass der Beschwerdeführer die körperliche Integrität anderer Menschen – als besonders schützenswertes Rechtsgut – nicht zu respektieren scheint.