Am 7. Oktober 2016 wurde er sodann durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn wegen Führens eines Motorfahrzeuges ohne Führerausweis, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, grober Verletzung der Verkehrsregeln und pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall durch Fahrerflucht zu einer teilbedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt. Mit Strafbefehl vom 2. Oktober 2017 (eröffnet am 6. Mai 2021) wurde er – wenn auch mit einer Sanktion im unteren Rahmen (teilbedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen) – erneut durch die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl wegen Raufhandels verurteilt.