5 sechs Monaten verurteilt. Am 7. Oktober 2016 wurde er sodann durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn wegen Führens eines Motorfahrzeuges ohne Führerausweis, Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, grober Verletzung der Verkehrsregeln und pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall durch Fahrerflucht zu einer teilbedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt.