Das dem Beschuldigten vorgeworfene Delikt hinterlässt regelmässig biologische Spuren, wobei ein allfälliger DNA-Profilvergleich ein taugliches und zielführendes Mittel zur Identifikation der Täterschaft darstellt. A.________ ist einschlägig wegen Angriff und weiteren Gewaltdelikten (einfache Körperverletzung mit gefährlichem Tatmittel und Raufhandel (mehrfach)) sowie wegen Betrug (mehrfach), Urkundenfälschung (mehrfach), Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz und Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz vorbestraft.