__ diverse Prellungen, ein Kopftrauma, eine Unterblutung der Bindehaut des Auges sowie eine Mandibulafraktur erlitten haben soll. E.________ soll dabei ein leichtes Schädelhirntrauma, ein Hämatom hinter dem Ohr rechts sowie an der Nasenspitze zugefügt worden sein. 3.2 Die Staatsanwaltschaft begründet die Notwendigkeit der angefochtenen DNA-Profi- lerstellung wie folgt: […].