1. Es sei die Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 18. März 2024 betreffend Erstellung eines DNA- Profils des Beschuldigten vollumfänglich aufzuheben und die Staatsanwaltschaft anzuweisen, das entnommene Material zu vernichten. 2. Es sei dem Beschwerdeführer für das vorliegende Beschwerdeverfahren die amtliche Verteidigung zu bewilligen und der Unterzeichnete als amtlicher Verteidiger einzusetzen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.