1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) unter anderem ein Strafverfahren wegen Angriffs (BM 20 9920). Am 18. März 2024 ordnete sie die ED-Er- fassung (inkl. Wangenschleimhautabstrich) an, wies die Kantonspolizei Bern an, die Probe zwecks Erstellung eines DNA-Profils des Beschwerdeführers ans Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern (nachfolgend: IRM) zu übermitteln und beauftragte dieses mit der Erstellung des DNA-Profils.