Mit Blick auf das eingereichte Schreiben des künftigen Arbeitgebers scheint es zudem nicht ausgeschlossen, dass der Beschwerdeführer auch zu einem späteren Zeitpunkt noch für dessen Gesellschaft tätig werden könnte. Dass – wie im erwähnten Schreiben ausgeführt wird – hingegen gleich das Überleben einer ganzen Firma von der Arbeitsleistung eines einzelnen Mitarbeiters abhängt, der erst vor kurzer Zeit als Angestellter gewonnen werden konnte und seine Stelle noch nicht einmal angetreten hat, erscheint hingegen wenig wahrscheinlich.