auch diese Situation hat sich der Beschwerdeführer jedoch selbst zuzuschreiben. Aus dem Schreiben seines künftigen Arbeitgebers ergibt sich, dass er den Beschwerdeführer seit vier Jahren kennt, jedoch erst seit dem 25. März 2024 wieder mit ihm in Kontakt steht. Wie sich den vom Beschwerdeführer getätigten Aussagen entnehmen lässt, hat er bereits in der Woche vor seiner am 27. März 2024 erfolgten Festnahme davon erfahren, dass D.________ und E.________ verhaftet worden sind (Hafteröffnungseinvernahme, S. 3 Z. 54 ff.).