Als Belege dafür reichte er mit der Beschwerde einen (noch nicht unterzeichneten) Arbeitsvertrag sowie ein von seinem künftigen Arbeitgeber verfasstes, mit «Stellungnahme Fall A.________» betiteltes Schreiben vom 3. April 2024 ein. In diesem Scheiben bringt der künftige Arbeitgeber sinngemäss zum Ausdruck, wie schwer es in seiner Branche sei, zuverlässiges und gutes Personal zu finden, dass er bereits seit einem Jahr erfolglos nach einem geeigneten Mitarbeiter suche und wie froh er daher über die Anstellung des Beschwerdeführers sei.