Anschliessend sind der Beschwerdeführer und seine Mitbeschuldigten mit den Ergebnissen dieser Auswertungen zu konfrontieren und schliesslich werden alle Mitbeschuldigten parteiöffentlich zu befragen sein. Wie sich der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft entnehmen lässt, wurde zudem zwischenzeitlich eine rückwirkende Randdatenüberwachung bewilligt; auch deren Ergebnisse werden abzuwarten, anschliessend auszuwerten und dem Beschwerdeführer vorzuhalten sein.