Dazu ist zunächst festzuhalten, dass der Beschwerdeführer für den Zugriff auf die Tutti- Accounts nicht auf seine eigenen elektronischen Geräte angewiesen ist. Befände er sich in Freiheit, könnte er sich problemlos von einem fremden Computer aus Zugriff auf die Konten bei tutti.ch verschaffen und diese löschen oder darin enthaltene belastende Daten entfernen. Wie sich den Aussagen des Beschwerdeführers anlässlich der delegierten Einvernahme entnehmen lässt, hat er seinen eigenen Tutti- Account bereits gelöscht.